Neue Produktnorm für Rauchmelder
Seit August 2008 dürfen nur noch zertifizierte Rauchmelder nach DIN EN 14 604 von 8/2006 auf den Markt gebracht werden. Da in einigen Bundesländern* Rauchmelderplicht besteht, ist diese Norm und die Anwendungsnorm DIN 14676 - Rauchwarnmelder für Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung (Einbau, Betrieb und Instandhaltung) - eine wichtige Planungsgrundlage für alle Wohnungsbauunternehmen. Die Produktnorm legt Anforderung, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchmelder fest. Sie sind für Anwendungen in Haushalten oder für vergleichbare Anwendungen im Wohnbereich vorgesehen.
Bestandteile der Norm DIN EN 14 604
Durch eine Produktionskontrolle und eine Typprüfung muss die Übereinstimmung des Produktes mit der geltenden Norm nachgewiesen werden. Des Weiteren muss zum Nachweis der Konformität eine Prüfung durch eine unabhängige Produktzertifizierungsstelle durchgeführt werden. Dies ist in Deutschland z. B. die Firma VdS Schadenverhütung GmbH.
Folgende Angaben müssen auf jedem Rauchmelder dauerhaft angebracht sein:
- DIN EN 14 601
- Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
- Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer
- Vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch, wenn die übliche Wartung regelmäßig durchgeführt wurde
- Hinweise zum Tauschen der Batterien
- Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien
- Hinweis für den Benutzer: "Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen"
Zudem muss dem Melder eine Anleitung beiliegen, in der Angaben zur Standortwahl, Montage und Wartung gemacht werden. Auf allen Produkten muss das CE-Kenzeichen sowie die Nummer des EG-Konformitätszertifikates angegeben werden.